Nicht
erlaubt sind:
- vorstehende
Abschlepphaken oder verletzungsgefährdende und spitze
Carrosserieteile jeglicher Art.
- Nägel
und Holzschrauben als tragendes Befestigungselement.
Fahrersitz:
- Der
Fahrersitz kann aus Holz oder Kunststoff bestehen, muss
aber eine Rückenlehne von min. 12 cm Höhe aufweisen
und mit dem Bodenbrett fest verbunden sein (arretierbare
Verstellung erlaubt).
Bremsen:
- Eine
gleichmässig, auf mindestens beide Hinterräder
wirkende Fussbremse ist zwingend.
- Die
Kraftübertragung vom Bremspedal zur Hinterachse muss
über ein Drahtseil von min. 2.5 mm erfolgen.
- Bei
voll betätigter Fussbremse müssen die Hinterräder
blockieren.
- Das
Betätigen der Bremse darf das sichere Lenken nicht
beeinträchtigen.
Lenkung:
- Die
Lenkung muss in die Richtung einschlagen, in die das Lenkrad
gedreht wird.
- Die
Lenkung darf kein Spiel aufweisen.
- Sämtliche
relevanten Teile, Achse, Seile etc. müssen oberhalb
der Bodenplatte angeordnet sein.
- Anstelle
von runden Lenkrädern sind auch sog. „Hornlenker“
zugelassen.
- Der
Radeinschlag muss so begrenzt sein, dass die Vorderräder
nicht mit dem Fahrzeug in Berührung kommen.
- Lenkungsdämpfer
und Lenkungshilfen jeglicher Art dürfen nicht verwendet
werden.
- Das
Lenkseil darf aus Sicherheitsgründen nicht ungeschützt
vertikal zwischen den Beinen des Lenkers verlaufen.
- Eine
vertikale Mittelkonsole/Abstützung muss mit einer
auf Schlag wirksamen Polsterung geschützt werden.
Achsen/Räder:
- Es
sind nur Achsen aus Stahl oder Chromstahl erlaubt.
- Das
Rad muss aussen mit einer Sicherungsmutter auf die Achse
gesichert werden.
- Die
Räder müssen spielfrei auf die Achsen passen
und mit Radlagern gefertigt sein.
- Die
Räder dürfen zwecks Stabilitätsverbesserung
verschraubt, verleimt, gekittet oder vernietet werden.
Die Schrauben dürfen die Muttern nicht überragen.
- Das
Auswuchten der Räder ist erlaubt.
Federung,
Radaufhängungen:
- Die
Seifenkisten dürfen vorne wie hinten eine Federung
aufweisen.
- Die
verwendeten Federungselemente (Gummi oder Stahlfedern)
dürfen jedoch nur auf Druck beansprucht werden.
- Hinterachsschwingarme
sind erlaubt.
Technische
Kontrolle:
- Der
SSK-Delegierte prüft vor jedem Rennen alle Seifenkisten
auf die sichere Fahrtüchtigkeit und Einhaltung der
entsprechenden Bauregelemente.
- Dem
SSK-Delegierten obliegt die Verantwortung und Kompetenz
zur Organisation und Abwicklung der Technischen Kontrollen.
- Nachkontrollen
können vom SSK-Delegierten oder vom Veranstalter
vor und nach jedem Rennlauf durchgeführt werden.
- Den
Anordnungen des SSK-Delegierten resp. des Veranstalters
ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
- Interpretationsdifferenzen
und Einsprachen werden von der Rennjury behandelt.