Ausgabe
2004
Inhalt
1.
VORWORT
2.
SEIFENKISTEN STORY
3.
ALLGEMEINES
4.
BAUREGLEMENT
4.1 Allgemeine Bau– und Materialvorschriften
4.2
Wagenaufbau
4.2.1
Kontrolle der Konstruktion
4.2.2
Bodenplatte
4.2.3
Karosserie
4.2.4
Fahrersitz
4.2.5
Achsen
4.2.6
Achsbefestigung
4.2.7
Federung
4.2.8
Räder
4.2.9
Lenkung
4.2.10
Bremsen
4.3
Technische Kontrolle
4.3.1
Technische Kontrolle
4.3.2
Anordnungen
4.3.3
Einsprachen
5.
RENNREGLEMENT
5.1
Teilnahmebedingungen
5.2
Anmeldemodalitäten/Derby-Kalender
5.3
Lizenz
5.4
Versicherungen
5.4.1
Unfallversicherung
5.4.2
Haftpflichtversicherung
5.5
Allgemeines zu Rennanlässen
5.6
Schweizer-Cup
5.7
Festzugeteilte Startnummern
5.8
Jahrgangs-Cup
5.9
Schweizermeisterschaft
5.10
Derby Regeln
5.10.1
Kontrolle der Seifenkiste
5.10.2
Ausrüstung des Fahrers
5.10.3
Absolvierung Rennlauf
5.10.4
Startnummern/Logos
5.10.5
Fehlerwertung
5.11
Rennlaufwiederholung
5.12
Einsprachen
5.13
Renn-Jury
5.14
Zeitgleichheit
6.
INKRAFTTRETEN, ÄNDERUNGEN
1.VORWORT
Mit dem Seifenkisten-Derby wird das Ziel angestrebt, unseren
Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung
zu ermöglichen.
Seifenkistenrennen sind keine Einzelsportart, sondern
ein höchst amüsantes Freizeitvergnügen,
an dem die ganze Familie teilhaben kann. Dieses sinnvolle
Hobby beschränkt sich nicht nur auf die Teilnahme
an den in der ganzen Schweiz stattfindenden LISTA Seifenkisten-Derbys,
sondern liegt auch in den Vorbereitungen. Während
Wochen müssen sich die Jugendlichen, allenfalls mit
Unterstützung der Eltern, Grosseltern oder Freunden,
mit den Problemen des Baus einer Seifenkiste auseinandersetzen.
Fertiggestellte Seifenkisten können nicht gekauft
werden. Der Bau einer Seifenkiste und Seifenkisten-Rennen
sind Freizeit-Beschäftigungen, welche nicht nur den
Jugendlichen Spass bereiten, sondern der ganzen Familie
ein nachhaltiges Gemeinschaftserlebnis bieten. Dank einem
gemeinsamen, sinnvollen Hobby redet man zusammen über
manch anderes ungelöstes Problem. Zudem stellt ein
Sonntagsausflug der ganzen Familie an ein Seifenkisten-Derby
für alle ein Vergnügen dar. Bekanntschaften,
gar Freundschaften werden geschlossen und die Fahrerinnen
und Fahrer machen erste Erfahrungen im Umgang mit Erfolgen,
aber auch Misserfolgen.
Natürlich spielt auch das Material - wie bei jedem
technischen Wettbewerb - eine wichtige Rolle. Man könnte
auch sagen: Es ist das handwerkliche Geschick des Erbauers,
welcher vor Beginn der Saison in seiner Rolle als Rennwagen-Konstrukteur
den Grundstein zum späteren (ev. Miss-) Erfolg legt.
Damit dieses schöne Hobby nicht durch Ungerechtigkeiten
getrübt wird, gibt es das vorliegende von der Interessengemeinschaft
LISTA Seifenkisten-Derby (IG) geschaffene Reglement. Ein
von der IG vorgeschriebener Räder- und Achsensatz
sorgt zwar für identisches Material in diesem Bereich,
ansonsten lassen die Bauvorschriften den Konstrukteuren
aber einigen Spielraum für individuelle Lösungen.
Eine vor jedem Rennen durchgeführte exakte Wagenkontrolle
gewährleistet die Einhaltung dieser Vorschriften.
Der beste Fahrer und nicht die raffinierteste Seifenkiste
soll gewinnen.
2.
SEIFENKISTEN-STORY
Seifenkistenrennen sind – wie könnte es anders
sein – eine amerikanische Erfindung. Ein ideenreicher
Unternehmer aus Dayton/Ohio bildete die Umrisse eines
kleinen Rennwagens auf einer hölzernen Seifenkiste
(„soap box“) ab und lieferte die übrigen
erforderlichen Teile kostenlos. Dem Reporter Myrton E.
Scott von der “Dayton Daily News“ ist es zu
verdanken, dass aus dem Kinderspass ein in feste Regeln
gefasster Jugendsport wurde, dem heute noch Tausende von
Jugendlichen auf der ganzen Welt frönen. Die erste
amerikanische Meisterschaft wurde 1934 veranstaltet und
fand ab 1935 ohne Unterbruch in Akron/Ohio am selben Ort
statt. Amerikanische Soldaten führten diese Jugendveranstaltungen
auch in Europa ein.
Wie weit Seifenkistenrennen historisch zurückreichen,
wird wohl immer eine ungeklärte Frage bleiben. Gewiss
werden Buben und Mädchen seit Erfindung das Rades
den Rennspass durch die Erdbeschleunigung ausgenutzt haben.
In Deutschland soll das erste Kinderautomobilrennen, dessen
Austragungsmodus den heutigen Seifenkistenrennen sehr
ähnlich gewesen sein soll, im Jahre 1904 in der Taunusstadt
Oberursel durchgeführt worden sein. 
In der Schweiz ist als unser ältestes Seifenkisten–Rennen
eine Veranstaltung aus dem Jahre 1934 in Biberstein bekannt.
Ob vorher bereits Seifenkisten–Rennen stattgefunden
haben ist nicht bekannt. Erste Vorschriften und Richtlinien
für den Bau der Seifenkisten und die Durchführung
der Rennen wurden 1970 von der General Motors Suisse SA
und der Rivella AG herausgegeben. Nachdem sich 1974 General
Motors zurückgezogen hatte, liefen die Rennen der
Schweizer–Meisterschaft bis Mitte 1990 unter dem
Patronat der Firma Rivella. Ab Saison 1991 hat die LISTA
Gruppe zusammen mit der AMAG die Schirmherrschaft übernommen.
Ideell und finanziell unterstützt wurden diese Patronatsträger
vom TCS und dem VSCI (Verband Schweizer Carrossier). Auf
Ende 1992 hat sich der TCS und auf Ende 1993 die AMAG
vom Seifenkistenrennsport zurückgezogen. Auf die
Saison 2003 hin konnte nebst den zwei langjährigen
Hauptsponsoren LISTA und VSCI neu CASTROL als weiterer
Hauptsponsor gewonnen werden.
Für die Koordination und Organisation zeichnet die
Interessengemeinschaft LISTA Seifenkisten-Derby verantwortlich.
Zwischen Mai und Oktober werden jedes Jahr in der ganzen
Schweiz zwanzig bis dreissig LISTA Seifenkisten–Derbys
ausgetragen. Die vier bis sechs Bestplatzierten aus jedem
Rennen, welche noch nicht nominiert sind, qualifizieren
sich jeweils für die Schweizermeisterschaft, die
an einem separaten Rennen im Sommer durchgeführt
wird. Der Schweizer- Cupsieger wird mittels eines Cup–Punktesystems
erkürt. Teilnahmeberechtigt an den LISTA Seifenkisten–Derbys
sind Buben und Mädchen, die während der Saison
8 – 16 Jahre alt sind oder werden.
3.
ALLGEMEINES
Die Interessengemeinschaft LISTA Seifenkisten-Derby wird
im vorliegenden Reglement als „IG“ bezeichnet.
Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Reglement
betreffen immer die weibliche und die männliche Anredeform,
für eine einfachere Lesbarkeit wird im Text aber
nur die männliche Form angewandt.
Für die Fahrer gilt während der Rennveranstaltungen
striktes Suchtmittelverbot.
Bei unsportlichem und ungebührlichem Verhalten behält
sich der IG Vorstand vor, Sanktionen zu ergreifen.
Seifenkistenfahrer gelten als künftige Verkehrsteilnehmer
und sollten die folgende Regel beachten: Wer zum Training
öffentliche Strassen benützt, wird vom lokalen
Organisator disqualifiziert und der IG gemeldet. Für
Trainingszwecke sind verkehrsfreie, abgesperrte Strassen
zu benützen.
Alle von der IG LISTA Seifenkisten-Derby organisierten
Seifenkisten- Derbys (unter dem Patronat LISTA) zählen
zum Schweizermeisterschafts-Cup und gelten als Qualifikationsläufe
zur Schweizer-Meisterschaft.
Diese Rennläufe finden in allen Regionen der Schweiz
statt und werden jeweils von einem lokalen Verein, einer
Jugendgruppe oder Interessengemeinschaft organisiert.
Die Ortschaften und Durchführungsdaten werden durch
die IG koordiniert und in einem jährlichen Veranstaltungskalender
publiziert. Dieser wird jeweils etwa zwei Monate vor dem
ersten Rennen herausgegeben. Allen aktiven Fahrern und
Materialbezügern, deren Adressen der IG bekannt sind,
wird der Derby-Kalender automatisch zugestellt. Interessenten,
die bis Ende März nicht im Besitz des Derby-Kalenders
sind, können diesen bei der IG anfordern.
4.
BAUREGLEMENT
4.1
Allgemeine Bau– und Materialvorschriften
Alle Arbeiten, welche zum Bau einer Seifenkiste erforderlich
sind, sollten nach Möglichkeit unter Mitwirkung des
Teilnehmers ausgeführt werden. Gewerblich hergestellte
Fahrzeuge und Fahrzeugteile erfordern eine Genehmigung
durch den IG-Vorstand.
Es sind nur die offiziellen, von der IG angebotenen Achsen
und Räder zulässig.
Die Gesamtlänge des Wagens sollte 2,0 m nicht überschreiten.
Die Gesamtbreite der Seifenkiste darf 870 mm, das ist
die Länge der unveränderten offiziellen Achsen,
nicht überschreiten.
Die Bodenfreiheit muss mindestens 100 mm betragen (Bodenbrett
oder Teile der Karosserie, auch Schrauben und Umlenkrollen).
Die jeweilige Kontrolle (Messung) durch den technischen
Delegierten (TD) erfolgt hingegen auf der Basis von minimal
95 mm. Wer diese Kontrolle nicht besteht kann den Rennlauf
bestreiten, dieser wird jedoch nicht gewertet.
Ein- und Vorrichtungen zur Höhenverstellung vor und
während den Rennläufen sind untersagt.
Fahrer und Fahrzeug dürfen zusammen höchstens
125 kg wiegen. Für jedes angefangene Kilogramm Mehrgewicht
wird ein Zeitzuschlag von 1 / 10 sec pro Rennlauf berechnet.
Weist die Seifenkiste jedoch selbst nicht mehr als 60
kg auf, wird der bezeichnete Zeitzuschlag nicht erhoben.
Als Gewichtsausgleich (Ballast) darf Metall verwendet
werden, doch muss dieses fest montiert sein. Der Ballast
soll so montiert werden, dass er jederzeit bei Übergewicht
wieder herausgenommen werden kann. Gewichte an Körper
und Kleidern des Fahrers sind untersagt.
Die Seifenkiste wird mitsamt Fahrer in voller Rennmontur,
also mit Helm und Handschuhen, gewogen.
Vorrichtungen, welche das Starten erleichtern oder beschleunigen,
sind untersagt.
Die von der IG Seifenkisten-Derby abgegebenen Startnummern
und Logos der Sponsoren sind an der Seifenkiste vorne,
gut sichtbar, anzubringen.
4.2
Wagenaufbau
4.2.1
Kontrolle der Konstruktion
Die Seifenkiste muss so konstruiert sein, dass eine Kontrolle
aller Teile, insbesondere der Lenkung, Bremsvorrichtung,
der Vorder- und Hinterachsbefestigung sowie der Federung
jederzeit ungehindert (ohne Abschrauben der Karosserie)
möglich ist.
4.2.2
Bodenplatte
Die Bodenplatte muss aus einer geschlossenen Holzplatte
bestehen. Metallrahmen jeglicher Art (auch verdeckt) sind
unzulässig. Öffnungen dürfen nur für
die minimalen Erfordernisse von Seildurchführungen
etc. angebracht werden.
Metallwinkel oder Rohre aus einzelnen Stücken, welche
keine durchgehende Metallverbindung bilden, dürfen
für die Befestigung der Karosserie verwendet werden.
Sämtliche sicherheitsrelevanten Teile (Achsen, Bremsen,
Lenkung, Sitz, Karosserie etc.) müssen mit durchgehenden
Schrauben und Sicherungsmuttern auf der Bodenplatte befestigt
werden. Die Schrauben sollen mit dem Kopf unten montiert
werden (wegen der vorgeschriebenen Bodenfreiheit). Die
Verwendung von Nägeln, Holzschrauben etc. als Befestigungselement
ist untersagt.
4.2.3
Karosserie
Das Fahrzeug muss eine Karosserie aufweisen.
Als Karosserie dürfen alle Arten von Holz und faserverstärkte
Kunststoffe verwendet werden.
Unverstärkte Kunststoffe sowie Metallbleche sind
nicht erlaubt.
Abschlepphaken dürfen den Wagenaufbau nicht überragen.
4.2.4
Fahrersitz
Jede Seifenkiste muss über einen Fahrersitz (mit
Rückenlehne) verfügen, der mit dem Bodenbrett
fest verbunden ist. Arretierbare Verstellungen sind erlaubt.
4.2.5 Achsen
Es sind nur Originalachsen der IG zugelassen. Erlaubt
ist das Verstärken der Originalachsen. Die Achsen
dürfen jedoch nicht zersägt werden und müssen
als Ganzes jederzeit kontrollierbar sein.
4.2.6
Achsbefestigung
Die Vorderachse muss mit einem Königszapfen (mindestens
12 mm Ø) in der Mitte der Achse versehen sein,
der auch an der Verstärkung befestigt sein darf.
Der Königszapfen darf jedoch nur in der Mitte oberhalb
oder unterhalb der Achse befestigt werden. Die Vorderachse
muss mit einer gesicherten M12 Mutter (min.) am Königszapfen
befestigt sein.
4.2.7
Federung
Die Achsen dürfen nur mit auf Druck beanspruchtem
Gummi gefedert werden, das heisst auf der druckbelasteten
Seite oberhalb der Achsbefestigung max. 20 mm Gummi (oder
gummiartige Kunststoffblöcke). Zur Geräuschdämmung
darf auf der unteren, ausfedernden Seite zusätzlich
auch ein Gummi mit max. 20 mm Höhe angebracht werden.
Bei Hinterachsschwingarmen und ähnlichen Konstruktionen
ist ein fester Anschlag (nicht federnd) anzubringen, welcher
den Gesamtfederweg auf 20 mm beschränkt. Diese Begrenzung
darf nicht mehr als 120 mm, von dem inneren Hinterachslager
aus gemessen, montiert werden.
Alle Arten von Zug-, Scherungs-, Torsions- und Biegeelementen
sind als Federung untersagt.
Schwingungsdämpfer aller Art sind nicht gestattet.
4.2.8 Räder
Es sind nur Räder der IG Seifenkisten-Derby (ab 1995)
und Progressusräder des Modells 1978 bis 1996 zugelassen.
Die Radgummis dürfen in Höhe und Breite reduziert
werden. Bei allfälligem Ersatz der Gummis sind ausschliesslich
Originalgummireifen der IG gestattet.
Um die Festigkeit des Felgenhorns und den Sitz der Reifen
zu verbessern, darf das Felgenhorn verschraubt, verleimt,
vernietet und die Nut mit Kittmasse gefüllt werden.
Die Schrauben dürfen jedoch die Muttern nicht überragen.
Das Auswuchten durch Anbringung von Gewichten am Felgenhorn
durch Kitt ist zulässig.
Das Ausführen weitergehender Veränderungen an
den Originalrädern und auch der Ersatz und Austausch
der Radlager ist untersagt.
4.2.9 Lenkung
Das Fahrzeug muss über eine Mittelpunktlenkung gelenkt
werden, deren Drehpunkt der Königszapfen bildet.
Handschnurzug- und Fusslenkungen sind untersagt.
Die Seifenkiste muss mit Lenkrad, Lenksäule und Drahtseil
über die Vorderachse gelenkt werden. Es dürfen
nur Drahtseile von mindestens 2,5 mm Durchmesser verwendet
werden. Der Gebrauch von anderen Seilen, auch aus Perlon
oder Nylon, Textilbändern oder Ketten ist verboten.
Der Wagen muss die Richtung einschlagen, in die man das
Lenkrad dreht. Der Radeinschlag muss so begrenzt sein,
dass die Vorderräder nicht mit dem Fahrzeug in Berührung
kommen.
Die Lenkung darf kein Spiel aufweisen. Vorteilhaft dazu
ist die beidseitige Verwendung von Seilspannern.
Das Drahtseil darf aus Sicherheitsgründen nicht ungeschützt
vertikal zwischen den Beinen des Fahrers verlaufen. Eine
allfällige vertikale Mittelkonsole/Abstützung
muss ebenfalls gut geschützt werden (Polsterung gegen
Aufprall bei Unfall).
Alle Seilrollen müssen mit einem Seilabwurfschutz
versehen sein.
Alle Seilrollen-Trägerplatten müssen mit mindestens
zwei durchgehenden Schrauben und Sicherungsmuttern befestigt
werden.
Lenkungsdämpfer jeglicher Bauart dürfen nicht
verwendet werden.
Seilspanner müssen mit Draht, Kontermuttern oder
Kabelbindern gesichert werden.
Es sind ausschliesslich verschweisste Ringschrauben (geschlossene
Oesenschrauben) zugelassen.
4.2.10
Bremsen
Eine gleichmässig auf beide Hinterräder wirkende
Fussbremse ist vorgeschrieben. Die Bremse muss auf die
Lauffläche der Reifen einwirken. Die Kraftübertragung
vom Bremspedal zur Hinterachsbremse muss über ein
Drahtseil von mindestens 2,5 mm Durchmesser erfolgen.
Seilspanner müssen mit Draht, Kontermuttern oder
Kabelbindern gesichert werden.
Nicht zugelassen sind alle anderen Arten von Bremsen.
Die Betätigung der Bremseinrichtung darf das sichere
Lenken nicht beeinträchtigen. Bei voll betätigter
Fussbremse dürfen, beim Schieben der Seifenkiste,
die Hinterräder nicht drehen.
4.3
Technische Kontrolle
4.3.1
Technische Kontrolle
Der von der IG Seifenkisten-Derby beauftragte technische
Delegierte gilt als verantwortliches Kontrollorgan für
die Einhaltung der gültigen Bauvorschriften. Die
Kontrolle der Seifenkisten erfolgt jeweils vor oder nach
den einzelnen Rennläufen. Dem technischen Delegierten
obliegt die Verantwortung und Kompetenz zur Organisation
und zur Abwicklung der technischen Kontrollen.
4.3.2
Anordnungen
Den Aufforderungen und Anordnungen des technischen Delegierten
ist uneingeschränkt Folge zu leisten. So steht dem
bezeichneten Kontrollorgan die Kompetenz zu, bei Nichteinhaltung
der Bauvorschriften, Seifenkisten von der Teilnahme an
Rennläufen auszuschliessen. Ein Ausschluss respektive
ein Startverbot erfolgt nach Absprache mit der Renn-Jury
(gemäss 5.13) welche am Rennanlass zugegen ist.
4.3.3
Einsprachen
Die Modalitäten für Einsprachen gegen Entscheide
des technischen Delegierten richten sich nach den Bestimmungen
des Rennreglements (Artikel 5.12)
5.
RENN-REGLEMENT
5.1
Teilnahme-Bedingungen
Teinahmeberechtigt sind alle Knaben und Mädchen ,
die während der Rennsaison 8 bis 16 Jahre alt sind
oder werden.
Pro Fahrzeug dürfen höchstens 2 Fahrer starten.
Der Erst- oder Zweitstartende wird gemäss Anmeldung
durch den lokalen Veranstalter festgelegt. Bei Defekten
resp. Fahruntüchtigkeit der Seifenkiste ist die Renn-Jury
unmittelbar zu benachrichtigen. Ein Umstieg oder die Verwendung
einer anderen Seifenkiste während des Rennanlasses
unterliegt der Beurteilung und Entscheidung des technischen
Delegierten.
Die Seifenkisten müssen den Bauvorschriften gemäss
gültigem Baureglement der IG LISTA Seifenkisten-Derby
(IG) entsprechen. Zu den offiziellen Läufen werden
nur Kisten zugelassen, welche diesem Reglement entsprechen.
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, diese
Bauvorschriften einzuhalten und ehrliche Sportkameradschaft
zu pflegen.
5.2
Anmelde-Modalitäten/Derby-Kalender
Die Anmeldung für einen Qualifikationslauf ist direkt
(mind. 3 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum) dem im jeweiligen
jährlichen Derby-Kalender angegebenen lokalen Organisator
zuzustellen. Gleichzeitig ist das Startgeld an die ebenfalls
im Derby-Kalender vermerkte Post- oder Bankverbindung
einzuzahlen.
5.3
Lizenz
Das Lösen einer Lizenz ist für Fahrer notwendig,
welche sich für die Teilnahme an der Schweizermeisterschaft
qualifizieren und den Schweizer-Cup bestreiten wollen.
Die Lizenz gilt immer für ein Kalenderjahr und wird
gegen die Einzahlung einer Lizenzgebühr bei der IG
registriert. Das Datum der erfolgten Einzahlung ist massgebend
für die Gültigkeit der Lizenz. Fahrer, die eine
Lizenz gelöst haben und mindestens zehn Derbys in
einem Kalenderjahr absolvieren, erhalten eine Prämie.
Die Qualifikation zur Schweizermeisterschaft und Cup-Punkte
erhält nur, wer mindestens drei Wochen vor dem Renntag
die Lizenz ordnungsgemäss gelöst hat.
5.4
Versicherungen
5.4.1
Unfallversicherung
Alle aktiven Teilnehmer sind durch einen Kollektiv-Vertrag
mit einer anerkannten Versicherungsgesellschaft während
der Teilnahme an LISTA Seifenkisten-Derbys zusatzversichert.
• Invaliditätskapital (kumulativ bis 225%):
Fr.60'000.--
• Todesfallkapital: Fr.10'000.--
Heilungskosten in Ergänzung zur obligatorischen Krankenversicherung
des Teilnehmers im Betrag unbegrenzt während 5 Jahren
(allgemeine Abteilung).
5.4.2
Haftpflichtversicherung
Der Veranstalter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung
für Fest und Rennen abzuschliessen. Es ist jedoch
empfehlenswert, für Zwischenfälle vor oder nach
dem Derby auf eigene Versicherungen zurückzugreifen.
5.5
Allgemeines zu Rennanlässen
Alle durch die IG LISTA Seifenkisten-Derby durchgeführten
Seifenkistenrennen (die im Derby-Kalender aufgeführt
sind) zählen zum Schweizer-Cup und zum Jahrgangs-Cup
und gelten als Qualifikationsläufe für die Schweizermeisterschaft.
Zwischen April und Oktober finden diese Derbys in verschiedenen
Regionen der Schweiz statt. Sie werden jeweils von lokalen
Veranstaltern (Vereine, Gruppierungen, Institutionen)
organisiert und durchgeführt.
Die Ortschaften und Durchführungsdaten werden von
der IG in einem Derby-Kalender zusammengefasst und veröffentlicht.
Dieser wird jeweils ca. zwei Monate vor dem ersten Rennanlass
herausgegeben.
Allen aktiven Fahrern und Materialbezügern, deren
Adressen der IG bekannt sind, wird der Derby-Kalender
automatisch zugestellt.
5.6
Schweizer-Cup
Zur Ermittlung der Cup-Ergebnisse relevant sind die Rennläufe
im Kalenderjahr.
Die Wertung des Schweizer Cups erfolgt durch ein Punktesystem.
Gepunktet kann an jedem LISTA Seifenkisten-Derby werden.
Jeweils die ersten 23 der Rangliste erhalten Cup-Punkte
(25/23/21/20/19/18 usw.) Belegt ein nicht lizenzierter
Fahrer einen punkteberechtigten Rang, verfallen diese
Punkte. In der Schlusswertung werden nur die besten 10
Resultate berücksichtigt. Bei Punktegleichheit werden
die besseren Platzierungen zur Entscheidung beigezogen.
Am letzten Rennen der Saison wird der Schweizer Cup-Sieger
und 25 % der nächstfolgend Rangierten geehrt. Ebenfalls
geehrt werden die drei erfolgreichsten Mädchen.
5.7
Festzugeteilte Startnummern
Die einundzwanzig Erstklassierten gemäss Schweizer-Cup
erhalten für die nächstfolgende Saison eine
festzugeteilte Startnummer (Startnummern
100 bis 120). Wenn ein Fahrer in einem Kalenderjahr
weniger als 10 LISTA Seifenkisten-Derbys bestritten hat,
verfällt sein Anrecht auf eine festzugeteilte Startnummer
für die folgende Saison.
Sofern zwei Fahrer, welche eine festzugeteilte Startnummer
aufweisen mit derselben Seifenkiste fahren, hat derjenige
Fahrer mit der niedrigeren Nummer zwingend zuerst, das
heisst am Ende der ersten Gruppe Doppelfahrer, zu starten.
5.8
Jahrgangs-Cup
Bei jedem LISTA Seifenkistenrennen erhalten die fünf
Erstrangierten jedes Jahrgangs Punkte (5,4,3,2,1). In
der Schlusswertung werden nur die 15 besten Resultate
berücksichtigt. Bei Punktegleichheit entscheiden
die besseren Platzierungen. Als Sieger des Jahrgangs-Cups
gilt, wer nach dem Saisonfinallauf (Oktober) am meisten
Punkte aufweist.
5.9
Schweizermeisterschaft
Die Schweizermeisterschaft wird anfangs Juli in einem
separaten Rennen ausgetragen. Teilnahmeberechtigt dafür
sind automatisch die fünf Erstplatzierten eines lokalen
LISTA Seifenkistenrennens, welche über eine gültige
Lizenz verfügen. Die fünf Erstplatzierten der
Schweizermeisterschaft (welche das reglementarisch festgelegte
Höchstalter noch nicht erreicht haben) sind automatisch
für die nächstjährige Schweizermeisterschaft
qualifiziert. Die qualifizierten Fahrer erhalten von der
IG zu gegebener Zeit die notwendigen Anmeldeunterlagen
für die Schweizermeisterschaft zugestellt. Die LISTA
Seifenkistenrennen von August (nach der Schweizermeisterschaft)
bis Ende des Kalenderjahres gelten als Qualifikationsläufe
für die Schweizermeisterschaft des folgenden Jahres,
in welchem man sich im Zeitraum Frühjahr bis zur
Schweizermeisterschaft, ebenfalls noch qualifizieren kann.
Klassiert sich ein Fahrer mehrmals unter den ersten Plätzen,
so zählt für die Qualifikation das erste Resultat.
An weiteren Veranstaltungen kommt automatisch der nächstplatzierte
Fahrer in den Genuss der Qualifikation zur Schweizermeisterschaft.
Die Kontrolle wird von der IG geführt. Auf den Derby-Startlisten
werden die bis zum vorangehenden Rennen bereits qualifizierten
Fahrer (in der Regel) mit einem Stern (*) bezeichnet.
5.10
Derby-Regeln
5.10.1
Kontrolle der Seifenkiste
Vor jedem Derby werden die Seifenkisten einer obligatorischen
Kontrolle durch einen technischen Delegierten (TD) der
IG unterzogen. Der Fahrer muss zu dieser Kontrolle persönlich
und rennbereit erscheinen.
Die Modalitäten und Kompetenzen der technischen Kontrolle
richten sich im weiteren nach den Bestimmungen gemäss
Artikel 4.3 der Bauvorschriften.
Eine kontrollierte Seifenkiste, welche einen Defekt erleidet,
kann repariert werden, wenn dadurch die Bauvorschriften
nicht verletzt werden. Nachkontrollen sind durch den TD
jederzeit möglich.
5.10.2
Ausrüstung des Fahrers
Der Fahrer muss folgende Ausrüstung tragen:
• Integralsturzhelm (im Kinnbereich geschlossener
Motorradhelm)
• Lange Hosen
• Fester Langarm-Pullover oder Overall
• Geschlossene Schuhe
• Geschlossene Handschuhe
Wer diese Ausrüstungsvorschriften nicht erfüllt,
erhält Startverbot.
5.10.3
Absolvierung Rennlauf
Die Seifenkiste muss beim Start aus eigener Schwerkraft
von der Startrampe anrollen. Jede Starthilfe ist untersagt.
Während der Fahrt darf die Seifenkiste zur Beschleunigung
nicht verlassen werden. Die Beschleunigung mittels fremder
Hilfe oder mit den Händen des Fahrers ist ebenfalls
verboten. Ausnahmen werden bei Kollisionen mit Hindernissen
(bei anschliessend falscher Fahrtrichtung oder Stillstand)
toleriert.

5.10.4
Startnummern/Logos
Die von der IG abgegebenen Startnummern und Logos der
Sponsoren sind an der Seifenkiste vorne, gut sichtbar
anzubringen.
5.10.5
Fehlerwertung
Ein Tor (Schikane) besteht aus 2 Leitkegeln (Töggel)
und beliebig vielen anderen Kegeln oder Hindernissen (Strohballen
usw.).
A:
Berühren von Kegeln
Berühren
von Kegeln, Strohballen, Hindernissen :
keine Fehler
B:
Auslassen eines Wahlslaloms
Auslassen
eines Leitkegels bei einem Wahlslalom:
5 Sekunden pro Tor
C:
Verschieben von Kegeln
Aus
der definierten Markierung verschobene Leitkegel (Töggel):
0,5 Sekunden pro Leitkegel
D:
Umfahren des Tores
Umfahrung
der Schikane (in der Regel nicht möglich):
5 Sekunden
E:
Vorbeifahrt am Tor mit verschieben des Leitkegels
Durchfahrt
durch Schikane ohne passieren des Tores mit verschieben
eines Leitkegels
0,5 Sekunden
F:
Tordurchfahrt ohne Verschiebung von Leitkegeln
Durchfahrt durch Schikane, ohne Passieren des Tores und
ohne Verschiebung mindestens eines Leitkegels:
5 Sekunden
5.11
Rennlaufwiederholung
Als Grund für eine Rennlaufwiederholung gilt eine
offensichtliche Behinderung durch im Weg stehende Personen
oder losgerissene Tiere. Auf der Strecke liegende Steine,
streunende Katzen und andere natürliche Elemente
berechtigen nicht zu einer Rennlaufwiederholung.
Der Fahrer hat eine Behinderung unverzüglich mittels
Handerheben den Streckenposten anzuzeigen und seine Fahrt
offensichtlich, jedoch ohne Beeinträchtigung des
folgenden Fahrers, zu verlangsamen. Die Ungültigkeit
des Laufes ist durch den Fahrer unmittelbar beim Zeitmessfahrzeug
anzuzeigen respektive mitzuteilen.
Das Überholen eines vorgestarteten, in Fahrt befindlichen
Teilnehmers schliesst eine Laufwiederholung aus.
Die Steckenposten rapportieren den Vorfall raschmöglichst
an die Zeitmess-Equipe.
Wird ein Vorfall von den Streckenposten nicht rapportiert
respektive quittiert, wird eine Laufwiederholung verweigert.
Ein allfälliges Einspracheverfahren richtet sich
nach den Bestimmungen gemäss Artikel 5.12.
5.12
Einsprachen
Die Resultatslisten (Zeiten und Fehler) sind nach dem
Rennlauf am Zeitmessfahrzeug einsehbar (teilweise auch
am Start oder bei der Festwirtschaft).
Einsprachen der Fahrer gegen Fehlerwertungen werden nur
bis ¼ Std. nach Veröffentlichung dieser Resultatslisten
entgegengenommen.
Laufwiederholungen nach Auswertung des 3. Laufes aufgrund
von Einsprachen können nicht gewährleistet werden
(Abbau Strecke etc.).
Die Einsprachen müssen schriftlich erfolgen unter
gleichzeitiger Hinterlegung einer mittels Barzahlung zu
leistender Kaution von Fr. 50.--. Formulare sind auf dem
Zeitmessfahrzeug zu beziehen.
Der Entscheid der Renn-Jury (5.13) welche am Rennanlass
zugegen ist, gilt als abschliessend.
5.13
Renn-Jury
An jedem Derby ist eine Renn-Jury anwesend, bestehend
aus dem technischen Delegierten und mindestens zwei weiteren
IG Vorstandsmitgliedern.
Die Renn-Jury hat die Kompetenz, das Rennen jederzeit
abzubrechen und den Rennparcours abzuändern (aus
Sicherheitsgründen/Unfallgefahr etc.).
Ebenfalls hat die Renn-Jury das Recht, auf die Absolvierung
von zweiten und dritten Läufen zu verzichten (witterungsbedingte
Einflüsse etc.), selbstverständlich nur in begründeten
Ausnahmefällen.
Die Renn-Jury beurteilt und entscheidet über eingereichte
Einsprachen gemäss Artikel 5.12 abschliessend.
5.14
Zeitgleichheit
Bei Zeitgleichheit nach zwei Wertungsläufen entscheidet
die beste Laufzeit aus diesen Läufen (inkl. Strafzeiten).
Bei zwei identischen Laufzeiten entscheidet der nicht
gewertete Lauf.
Für die Ranglistendarstellung (Reihenfolge) wird
dem schlechter platzierten Fahrer 1/100 Sekunde Zuschlag
berechnet.
6.
INKRAFTTRETEN, ÄNDERUNGEN
Gesamtes Reglement überarbeitet, Beschluss Vorstand
und GV vom 15. März 2002
Inkrafttreten und gültig ab 1. Mai 2002
Änderungen (Höchstgewicht, Jahrgangspunkte)
Beschluss GV vom 7. März 2003
Inkrafttreten und gültig ab 1.April 2003
Änderungen (Schweizer Cup, Rennlaufwiederholung,
Einsprachen, Zeitgleichheit) Beschluss a.o. GV vom 17.
September 2004.
Inkrafttreten und gültig ab 1.April 2005